Künstliche Intelligenz und Wissensfreiheit: Wer entscheidet, was Menschen wissen dürfen?

Wissen gilt als eine der wichtigsten Grundlagen einer freien Gesellschaft. Menschen müssen Fragen stellen, Informationen suchen, unterschiedliche Quellen vergleichen und sich eine eigene Meinung bilden können. Diese Freiheit ist jedoch zunehmend davon abhängig, welche Informationen digitale Plattformen, Suchmaschinen, wissenschaftliche Datenbanken und Systeme künstlicher Intelligenz zugänglich machen.

Dabei wird Wissen heute nur selten offen verboten. Die Einschränkung erfolgt meist wesentlich unauffälliger. Bestimmte Inhalte werden schlechter auffindbar, Quellen erscheinen nicht in Suchergebnissen, Fragen werden von künstlicher Intelligenz abgelehnt, Antworten werden verkürzt oder auf eine institutionell gewünschte Richtung gelenkt. In anderen Fällen entsteht eine scheinbar vollständige Antwort, obwohl wichtige Informationen oder abweichende Sichtweisen fehlen. Wissen bleibt dann theoretisch vorhanden, ist praktisch aber nur noch erreichbar, wenn ein technisches oder institutionelles System den Zugang erlaubt.

Damit stellt sich eine grundlegende gesellschaftliche Frage: Dürfen Staaten, Unternehmen, Universitäten, Plattformen oder Anbieter künstlicher Intelligenz darüber entscheiden, was ein erwachsener Mensch wissen, untersuchen oder verstehen darf?

Die Antwort muss klar ausfallen. Keine Institution besitzt ein allgemeines Recht, Wissen als solches zu verbieten oder den Zugang zu rechtmäßigen Informationen allein deshalb zu beschränken, weil diese möglicherweise missbraucht werden könnten. Reguliert werden dürfen konkrete schädliche Handlungen. Wissen, Forschung, Verständnis und persönliche Erkenntnis dürfen jedoch nicht mit einer solchen Handlung gleichgesetzt werden.

Wissen ist keine Handlung

Die wichtigste Unterscheidung in dieser Diskussion ist die Trennung zwischen Wissen und Verhalten. Ein Mensch kann sich über ein Thema informieren, ohne die Absicht zu haben, das Gelernte anzuwenden. Er kann eine kontroverse Position untersuchen, ohne sie zu übernehmen. Er kann verstehen wollen, wie eine gefährliche Handlung funktioniert, ohne sie selbst auszuführen. Ebenso kann ein Wissenschaftler ein problematisches Phänomen untersuchen, ohne dadurch Teil dieses Phänomens zu werden.

Zwischen einer Information und einer tatsächlichen Handlung liegen mehrere Stufen. Eine Information wird zunächst aufgenommen und bewertet. Danach kann sie angenommen, zurückgewiesen oder weiter untersucht werden. Erst später könnten daraus eine Absicht, eine Vorbereitung und schließlich eine konkrete Handlung entstehen. Diese Stufen dürfen rechtlich und gesellschaftlich nicht miteinander verwechselt werden.

Eine Frage ist keine Absicht. Das Lesen einer Information ist keine Vorbereitung. Verständnis ist keine Ausführung. Forschung ist kein Beweis für einen kriminellen Zweck. Auch der bloße Besitz von Wissen ist noch keine schädliche Handlung.

Gesetze dürfen Gewalt, Betrug, Erpressung, Verletzungen der Privatsphäre, Verschwörungen, konkrete Vorbereitungen einer Straftat und die direkte Beteiligung an schädlichen Handlungen begrenzen. Daraus folgt jedoch kein allgemeines Recht, Erwachsenen den Zugang zu Wissen zu verweigern. Die rechtliche Grenze muss dort gezogen werden, wo eine konkrete Handlung beginnt, nicht bereits beim Denken, Fragen oder Verstehen.

Wie moderne Wissenskontrolle funktioniert

Frühere Formen von Zensur waren häufig sichtbar. Bücher wurden verboten, Druckwerke beschlagnahmt oder bestimmte Meinungen offen unterdrückt. Moderne Wissenskontrolle arbeitet dagegen oft über den Zugang. Informationen werden nicht unbedingt vernichtet, sondern so eingeordnet, gefiltert oder verborgen, dass gewöhnliche Nutzer sie kaum noch finden.

Suchmaschinen entscheiden durch ihre Rangordnung, welche Quellen sichtbar werden. Wissenschaftliche Datenbanken bestimmen, welche Veröffentlichungen auffindbar sind. Plattformen können Inhalte begrenzen oder aus Empfehlungsmechanismen entfernen. Universitäten und Förderinstitutionen beeinflussen durch Zugangsvoraussetzungen, Finanzierung und Bewertungssysteme, welche Themen erforscht werden. Künstliche Intelligenz kann Fragen ablehnen, Antworten umformulieren, bestimmte Quellen auslassen oder nur einen engen Ausschnitt eines Themas darstellen.

Diese Form lässt sich als Zensur auf der Zugangsebene beschreiben. Die Information existiert weiterhin, aber der praktische Weg zu ihr wird erschwert. Für den Nutzer ist diese Art der Einschränkung besonders schwer zu erkennen. Er sieht nur das, was das System anzeigt. Was fehlt, erscheint so, als würde es nicht existieren.

Dadurch kann eine Situation entstehen, in der Wissen formal frei ist, der tatsächliche Zugang aber von einer institutionellen Erlaubnis abhängt.

Künstliche Intelligenz als Vermittler von Wissen

Künstliche Intelligenz übernimmt zunehmend Aufgaben, die früher auf verschiedene Systeme verteilt waren. Sie durchsucht Informationen, fasst Quellen zusammen, erklärt wissenschaftliche Zusammenhänge, übersetzt Fachsprache, beantwortet Rechtsfragen und unterstützt bei der Entwicklung neuer Forschungsfragen. Dadurch wird sie für viele Menschen zur wichtigsten Schnittstelle zwischen einer Frage und dem vorhandenen Wissen.

Diese Rolle verleiht KI-Systemen einen erheblichen Einfluss. Sie entscheiden nicht nur darüber, welche Antwort gegeben wird, sondern auch darüber, welche Quellen berücksichtigt werden, welche Sichtweisen als relevant erscheinen und welche Zusammenhänge dem Nutzer überhaupt gezeigt werden.

Ein System kann eine Frage direkt ablehnen. Es kann auf ein anderes Thema ausweichen, moralische Bewertungen einfügen oder nur allgemeine Informationen liefern. Eine solche Ablehnung ist zumindest erkennbar. Problematischer ist eine Antwort, die ausführlich und überzeugend klingt, aber wesentliche Informationen systematisch auslässt.

Diese Form kann als synthetische Zensur bezeichnet werden. Sie entsteht, wenn ein System eine scheinbar vollständige Antwort erzeugt, während relevante und rechtmäßige Informationen aufgrund interner Regeln, institutioneller Interessen oder politischer Vorgaben nicht berücksichtigt werden. Der Nutzer erkennt nicht, dass ihm nur ein begrenzter Ausschnitt gezeigt wurde, und kann die Grenzen des Systems mit den Grenzen des verfügbaren Wissens verwechseln.

Gerade die sprachliche Sicherheit moderner KI-Systeme verstärkt dieses Problem. Eine flüssig formulierte Antwort wirkt häufig glaubwürdig, auch wenn sie unvollständig, einseitig oder mit nicht überprüfbaren Quellen versehen ist. Deshalb reicht es nicht aus, dass eine künstliche Intelligenz höflich und verständlich antwortet. Sie muss auch offenlegen, wenn sie Informationen nicht kennt, nicht abrufen kann oder aufgrund bestimmter Vorgaben nicht bereitstellt.

Ungleicher Zugang zu Wissen schafft ungleiche Macht

Nicht alle Menschen verfügen über denselben Zugang zu Informationen. Regierungen, Geheimdienste, große Unternehmen, militärische Einrichtungen und gut ausgestattete Universitäten besitzen häufig leistungsfähige Modelle, interne Datenbanken, umfangreiche Archive, spezialisierte Fachleute und hohe Rechenkapazitäten. Die breite Öffentlichkeit erhält dagegen meist vereinfachte Systeme, eingeschränkte Suchoberflächen, kostenpflichtige Datenbanken und gefilterte Zusammenfassungen.

Dadurch entsteht eine strukturelle Ungleichheit des Wissens. Eine Gruppe kann Informationen im Detail prüfen, verschiedene Quellen miteinander vergleichen und auf einer breiten Wissensbasis handeln. Eine andere Gruppe erhält lediglich einen begrenzten Ausschnitt und muss sich auf die Aussagen jener Institutionen verlassen, die selbst über den umfassenderen Zugang verfügen.

Diese Ungleichheit betrifft nicht nur Bildung oder Bequemlichkeit. Sie beeinflusst die Fähigkeit, politische Behauptungen zu überprüfen, wirtschaftliche Entscheidungen zu verstehen, rechtliche Interessen zu verteidigen und institutionellen Machtmissbrauch zu erkennen.

Besonders widersprüchlich ist es, wenn Erwachsene weiterhin für ihre Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, ihnen aber gleichzeitig der Zugang zu den Informationen fehlt, die sie für eigenständige Entscheidungen benötigen. Eine Gesellschaft kann Menschen nicht einerseits als rechtlich und moralisch verantwortliche Erwachsene behandeln und andererseits behaupten, sie seien nicht reif genug, bestimmte Dinge zu wissen.

Die Macht privater Unternehmen über den Zugang zu Wissen

Ein Unternehmen darf grundsätzlich entscheiden, welche Produkte und Dienstleistungen es anbietet. Problematisch wird diese Freiheit jedoch, wenn wenige große Anbieter die wichtigsten Wege zu Wissen kontrollieren. Dann handelt es sich nicht mehr nur um eine gewöhnliche Produktentscheidung, sondern um die Verwaltung gesellschaftlicher Infrastruktur.

Suchmaschinen, KI-Systeme, Cloud-Dienste, wissenschaftliche Datenbanken, soziale Netzwerke und Bildungsplattformen sind heute eng miteinander verbunden. Wer diese Systeme kontrolliert, kann erheblichen Einfluss darauf ausüben, welche Informationen auffindbar, glaubwürdig und gesellschaftlich akzeptabel erscheinen.

Dabei reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass theoretisch andere Anbieter existieren. Eine wirkliche Alternative liegt nur dann vor, wenn ein Wechsel praktisch möglich ist. Das andere System muss vergleichbare Fähigkeiten, Sprachen, Quellen, technische Möglichkeiten und bezahlbare Zugangsbedingungen bieten. Eine schwache oder kaum nutzbare Alternative schafft keine echte Wahlfreiheit.

Wenn Nutzer ohne erheblichen Nachteil nicht zu einem anderen System wechseln können, entsteht eine Form struktureller Abhängigkeit. Der Anbieter kann den Zugang zu Wissen begrenzen, ohne dass die Betroffenen realistisch ausweichen können.

Sicherheit und der mögliche Missbrauch von Wissen

Viele Wissensbeschränkungen werden mit Sicherheit begründet. Bestimmte Informationen könnten gefährlich sein oder für schädliche Zwecke verwendet werden. Dieses Problem ist real, denn wissenschaftliches und technisches Wissen kann häufig sowohl hilfreiche als auch schädliche Anwendungen ermöglichen.

Chemische Kenntnisse können zur Entwicklung von Medikamenten oder Giften verwendet werden. Informatik kann Systeme schützen oder angreifen. Biologie kann Krankheiten behandeln oder gefährliche Prozesse verständlich machen. Psychologisches Wissen kann Menschen unterstützen oder manipulativ eingesetzt werden.

Die Möglichkeit eines Missbrauchs bedeutet jedoch nicht, dass Wissen selbst verboten werden darf. Andernfalls könnte nahezu jede Form von Bildung eingeschränkt werden. Entscheidend ist, ob eine Information allgemein erklärt wird oder ob jemand unmittelbar an einer konkreten schädlichen Handlung mitwirkt.

Ein wissenschaftlicher Überblick, eine historische Darstellung, eine theoretische Erklärung oder eine vergleichende Untersuchung bleiben Wissen. Anders zu beurteilen wäre eine individuelle, auf ein konkretes Ziel abgestimmte Unterstützung, die unmittelbar zur Durchführung einer schädlichen Handlung beiträgt.

Reguliert werden können deshalb kontrollierte Materialien, illegale Beschaffung, konkrete Vorbereitungshandlungen und direkte operative Beteiligung. Die bloße Vermittlung allgemeiner Kenntnisse darf damit nicht gleichgesetzt werden.

Wie Forschung bereits bei der Fragestellung eingeschränkt werden kann

Wissenskontrolle beeinflusst nicht nur fertige Antworten. Sie kann bereits bestimmen, welche Fragen überhaupt gestellt und wissenschaftlich untersucht werden.

Forschung ist von Finanzierung, Universitäten, Ethikkommissionen, Fachzeitschriften, Datenbanken und technischen Plattformen abhängig. Wenn bestimmte Themen als unerwünscht, politisch problematisch oder institutionell unpassend gelten, werden sie möglicherweise nicht gefördert, nicht veröffentlicht oder nur eingeschränkt zugänglich gemacht.

Dadurch kann ein Kreislauf entstehen. Ein Thema wird zunächst kaum untersucht. Später wird die geringe Zahl an Studien als Beweis dafür verwendet, dass es keine ausreichenden Erkenntnisse gibt. Diese angebliche Beweislücke rechtfertigt anschließend weitere Zurückhaltung bei Forschung und Veröffentlichung.

Das Fehlen von Studien beweist jedoch nicht immer, dass ein Thema wissenschaftlich unbedeutend ist. Es kann auch bedeuten, dass Forschung verhindert, erschwert oder nicht finanziert wurde.

Künstliche Intelligenz kann diesen Effekt verstärken. Wenn sie bestimmte Quellen nicht durchsucht, Fragestellungen ablehnt oder nur institutionell bevorzugte Sichtweisen darstellt, beeinflusst sie bereits die Ausgangslage wissenschaftlicher Arbeit. Forscher könnten bestimmte Hypothesen gar nicht entwickeln, weil relevante Quellen oder abweichende Ansätze für sie unsichtbar bleiben.

Wissenschaftliche Freiheit muss deshalb bereits bei der Frage beginnen. Sie umfasst nicht nur das Recht, Ergebnisse zu veröffentlichen, sondern auch das Recht, ungewöhnliche Hypothesen zu prüfen und bestehende Annahmen infrage zu stellen.

Staatliche Kontrolle durch private Plattformen

Ein weiteres Problem entsteht, wenn staatliche Stellen Informationskontrolle nicht offen selbst ausüben, sondern private Unternehmen dazu bewegen. Dies kann durch Gesetze, Haftungsrisiken, Lizenzbedingungen, öffentliche Aufträge, informelle Gespräche oder politischen Druck geschehen.

Die Einschränkung erscheint dann als freiwillige Entscheidung eines Unternehmens, obwohl sie tatsächlich durch staatliche Interessen beeinflusst wurde. Auf diese Weise kann ein Staat Maßnahmen durch private Plattformen umsetzen, die bei einer offenen staatlichen Anordnung rechtlich überprüft werden müssten.

Was ein Staat nicht direkt und rechtmäßig verbieten darf, sollte er nicht auf intransparente Weise durch private Anbieter durchsetzen lassen. Wenn staatlicher Einfluss und private Infrastruktur gemeinsam den Zugang zu Wissen bestimmen, müssen klare rechtliche Regeln gelten. Einschränkungen benötigen eine gesetzliche Grundlage, eine nachvollziehbare Begründung, eine Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit und eine Möglichkeit zur Beschwerde.

Geheime Absprachen oder informeller Druck dürfen nicht darüber entscheiden, welche rechtmäßigen Informationen erwachsene Menschen erhalten.

Wissen, Bildung und die Deutung der Geschichte

Künstliche Intelligenz vermittelt nicht nur einzelne Fakten. Sie erklärt Ursachen, ordnet historische Ereignisse ein und verbindet Informationen zu einer zusammenhängenden Erzählung. Dabei entscheidet sie, welche Ereignisse hervorgehoben, welche Quellen verwendet und welche Perspektiven berücksichtigt werden.

Geschichte besteht jedoch nicht nur aus Daten. Sie umfasst unterschiedliche Erfahrungen, Deutungen und Konflikte. Wenn wenige KI-Systeme diese Vielfalt in eine einheitliche und scheinbar neutrale Darstellung verwandeln, kann eine dominante Standarderzählung entstehen.

In der Bildung ist diese Entwicklung besonders bedeutsam. Schüler und Studenten könnten sich daran gewöhnen, eine fertige Antwort zu übernehmen, anstatt Primärquellen zu lesen, widersprüchliche Positionen zu vergleichen und Unsicherheiten selbst zu beurteilen.

Die Lösung kann nicht darin bestehen, staatlich eine einzig richtige oder ausgewogene Sichtweise vorzuschreiben. Damit würde lediglich eine Form der Kontrolle durch eine andere ersetzt. Notwendig sind unterschiedliche Systeme, nachvollziehbare Quellen, Zugang zu Originaldokumenten und die Möglichkeit, mehrere Darstellungen miteinander zu vergleichen.

Bildung sollte Menschen nicht nur Informationen vermitteln. Sie sollte ihnen ermöglichen, selbstständig zu prüfen, zu unterscheiden und zu urteilen.

Wenn Menschen in alternative Wissensräume ausweichen

Menschen hören nicht auf, Wissen zu suchen, nur weil große Plattformen bestimmte Fragen ablehnen. Sie wechseln zu ausländischen Systemen, lokalen KI-Modellen, anonymen Netzwerken, dezentralen Archiven, privaten Gruppen oder weniger bekannten Plattformen.

Diese Bewegung ist nicht immer freiwillig. Sie kann dadurch entstehen, dass etablierte Systeme keinen ausreichenden Zugang mehr bieten. In diesem Fall handelt es sich um eine erzwungene Migration in alternative Wissensräume.

Das kann neue Probleme verursachen. Alternative Quellen sind möglicherweise schlechter überprüfbar, technisch unsicher oder anfälliger für Manipulation. Nutzer könnten größeren Risiken durch Betrug, Schadsoftware oder Überwachung ausgesetzt sein.

Wissensbeschränkungen können damit genau jene Gefahren verstärken, die sie angeblich verhindern sollen. Werden kontroverse Themen aus offenen und überprüfbaren Bereichen verdrängt, verlagert sich die Diskussion in geschlossene Räume, in denen Fehler und Falschinformationen schwerer korrigiert werden können. Ein offener Zugang mit überprüfbaren Quellen ist deshalb häufig sicherer als eine Politik des Verschweigens.

Voraussetzungen einer freien Wissensordnung

Wissensfreiheit darf nicht nur als abstraktes Recht bestehen. Sie benötigt praktische Bedingungen. Systeme müssen offenlegen, ob sie eine Frage nicht beantworten können, eine Information nicht kennen oder sie aufgrund einer bestimmten Regel verweigern. Eine stille Auslassung darf nicht als vollständige Antwort erscheinen. Quellen müssen auffindbar und überprüfbar sein. Eine Quellenangabe ist wertlos, wenn das genannte Dokument nicht existiert oder für den Nutzer nicht zugänglich ist.

Nutzer benötigen außerdem die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten. Eine Einschränkung sollte begründet, überprüfbar und korrigierbar sein. Ebenso wichtig ist eine Vielfalt unterschiedlicher Anbieter. Kein einzelnes Unternehmen und keine einzelne Institution darf endgültig darüber entscheiden, welche Fragen Erwachsene stellen und welche Informationen sie erhalten dürfen. Datenübertragbarkeit, offene Formate, lokale Systeme und unabhängige Archive können diese Abhängigkeit verringern.

Auch staatlicher Einfluss muss transparent bleiben. Öffentliche Stellen sollten offenlegen, wenn sie Plattformen oder KI-Anbieter zur Einschränkung rechtmäßiger Informationen auffordern.

Für Forschung und Bildung ist es notwendig, verwendete Modellversionen, Datenbanken, Suchbedingungen und relevante Einschränkungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Nur so lässt sich erkennen, ob eine Antwort tatsächlich den vorhandenen Wissensstand widerspiegelt oder lediglich das Ergebnis eines begrenzten Systems ist.

Wissen darf keine genehmigungspflichtige Tätigkeit werden

Die natürliche Grenze des Wissens liegt in der gegenwärtigen Fähigkeit eines Menschen, etwas zu verstehen. Diese Grenze sollte durch Bildung, Forschung und Erfahrung erweitert werden. Sie darf nicht künstlich durch institutionelle Verbote oder unsichtbare Filtersysteme aufrechterhalten werden.

Institutionen können Informationen erklären, einordnen, kritisieren und auf Unsicherheiten hinweisen. Sie können Menschen dabei unterstützen, Quellen zu prüfen und die Qualität von Belegen zu beurteilen. Ihre Aufgabe darf jedoch nicht darin bestehen, Erwachsene durch Unwissenheit zu kontrollieren.

Eine Bevölkerung, die nur das wissen darf, was eine Institution für angemessen hält, ist nicht wirklich selbstständig. Sie bleibt von jenen abhängig, die den Zugang zu Informationen kontrollieren. Kein Staat, kein Unternehmen, keine Universität, keine Plattform und kein Anbieter künstlicher Intelligenz besitzt ein allgemeines Recht, festzulegen, was erwachsene Menschen wissen dürfen. Wissen kann diskutiert, überprüft, kritisiert und widerlegt werden. Konkrete schädliche Handlungen können verboten und bestraft werden. Die Grenze muss jedoch klar bleiben: Wissen gehört zur freien Untersuchung. Verantwortung und Haftung gehören zur konkreten Handlung.

Der vollständige wissenschaftliche Artikel ist publiziert im Advanced International Journal of Multidisciplinary Research:

Elias-Rubenstein: When Knowledge Requires Permission: Artificial Intelligence, Epistemic Asymmetry, and Institutional Power
DOI: in process

Elias-Rubenstein: When Knowledge Requires Permission: Artificial Intelligence, Epistemic Asymmetry, and Institutional Power.pdf